Wir für Sie
Wir sind persönlich für Sie da. Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region unsere Bank aktiv mit. Hier zeigen wir Ihnen die Organe und Gremien Ihrer VR GenoBank DonauWald eG.
Unser Vorstand
Der Vorstand Ihrer VR GenoBank DonauWald eG besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Dir. Günther Bernreiter (Vorstandssprecher), Dir. Anita Linzmeier (Vorstandsmitglied), Dir. Egon Gröller (Vorstandssprecher)
Unser Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Michael Kopp (Vorsitzender)
- Karl Eckmann jun. (stv. Vorsitzender)
- Rosmarie Bergbauer
- Helena Firla
- Franz-Xaver Fischer
- Birgit Peter
- Benedikt Freiherr Poschinger von Frauenau
- Barbara Süß
Unsere Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Unsere starken Partner
Damit Sie immer genau die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Finanzpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird in einem Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.