Angesichts der neuen europäischen Vorgaben zum Einlagenschutz haben die deutschen
Genossenschaftsbanken ihre BVR-Sicherungseinrichtung angepasst. Dabei führt die
genossenschaftliche FinanzGruppe ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren praktizierten
Institutsschutz auch unter den neuen europäischen Vorgaben konsequent fort. Unsere
Kunden können auf unseren soliden Einlagenschutz weiterhin vertrauen. Kundeneinlagen bei
der VR GenoBank DonauWald eG bleiben aufgrund der Institutssicherung des BVR auch künftig vollumfänglich geschützt.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist die für alle Kreditinstitute in Europa
geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen. Im
Entschädigungsfall steht jedem einzelnen Einleger ein gesetzlicher Anspruch auf
Entschädigung der Einlagen bis zur Obergrenze von 100.000 EUR pro Kreditinstitut zu. Weitere Informationen zum gesetzlichen Entschädigungsanspruch finden Sie im „Informationsbogen für Einleger“, welcher hier abrufbar ist.
Neben den gesetzlichen Aspekt der Einlegerentschädigung besteht weiterhin der
vorgeschaltete Institutsschutz der BVR-Sicherungseinrichtung. Seit Bestehen dieser
Sicherungseinrichtung hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben;
daher mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Von der BVR-Sicherungseinrichtung in
vollem Umfang geschützt sind Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen,
Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen.
Hauseigene Inhaber- und Namensschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen
ebenfalls in den Schutzbereich der Sicherungseinrichtung.